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Umgangsrecht in Zeiten von Corona

Besteht eine familiengerichtliche Regelung zwischen Eltern über den Umgang des gemeinsamen Kindes, darf der Kontakt zum andern Elternteil nicht aufgrund des einfachen Hinweises auf die COVID-19-Pandemie und deren Kontaktbeschränkungen verweigert werden. Der Umgang zwischen dem nicht betreuenden Elternteil und dem Kind stelle einen Ausnahmetatbestand dar und sei ein absolut notwendiges Minimum zwischenmenschlicher Kontakte.