Familienrecht

Volljähriges Pflegekind: Anspruch auf Kindergeld

Wenn ein volljähriges Pflegekind krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten im Bereich der Lebensführung, Ausbildung und Unterbringung eigenständig zu regeln, kann entgegen der Regel ein Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Im Normalfall endet der Kindergeldanspruch für Pflegekinder aber mit Erreichen der Volljährigkeit, da es regelmäßig hier an dem vom Gesetz vorausgesetzten familienähnlichen Band zwischen Kind und Pflegeltern fehlt. Hier war ein stark hyperaktives und zusätzlich am Tourette-Syndrom erkranktes Pflegekind trotz Volljährigkeit mit einem minderjährigen Kind gleichzustellen und hatte damit weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

FG Rheinland-Pfalz, 20.03.2007
Aktenzeichen: 2 K 1980/06
Quelle: OLG-Report, Meldung vom 22.06.2007